Lärmpegelmessung

Von Lärm, ausgelöst durch Verkehr, Bau oder Veranstaltungen, sind viele Menschen tagtäglich betroffen. Damit gehört Lärm in Deutschland zu einem der größten Umweltprobleme. Die Verursacherinnen und Verursacher von Schallemissionen sind deshalb vielerlei Regularien unterworfen, zu deren Einhaltung Lärmüberwachungen eingesetzt werden.

Wie werden Geräusche gemessen und ab wann sind sie zu laut?

Lärm ist zunächst einmal jedes unerwünschte laute Geräusch. Die physikalische Ursache ist der Schall. Eine Lärmpegelmessung dokumentiert und überwacht die Schallquellen. Doch nicht jeder Lärm ist gleich: Kontinuierlicher Lärm, beispielsweise durch Bau- oder Straßenlärm, unterscheidet sich von sogenanntem intermittierendem Lärm, der partiell auftritt. Als Impulslärm wird besonders kurz auftretender Lärm wie Schüsse oder Explosionen bezeichnet. Entsprechend dieser verschiedenen Formen von Lärm müssen auch verschiedene komplexe Messverfahren zur Lärmüberwachung angewendet werden.

Die geringste Lautstärke, die ein Mensch wahrnehmen kann, liegt bei 0 dB. Geräusche unter 50 dB sind vollkommen ungefährlich und werden meist als angenehm empfunden – bei höherer Dezibel-Zahl sind Konzentrationsstörungen möglich.

Zu diesem Thema können Sie in unserem Blogbeitrag mehr erfahren.

Ein normales Gespräch beispielsweise hat eine ungefähre Lautstärke von 60 dB. Bei etwa 80 bis 100 dB beginnt die Unbehaglichkeitsschwelle. Diskotheken, aber auch Konzerte bringen es problemlos auf eine Lautstärke von 110 dB, ein Flugzeugstart bereits auf 140 dB. Bereits bei 120 dB ist die Schmerzgrenze erreicht. Hörschädigungen sind hier schon nach kurzer Einwirkung möglich.

Sie möchten sich über Lärmpegelmessung informieren? Wir beraten Sie gezielt abgestimmt auf Ihre Situation und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Lärmschutzbestimmungen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 040 / 765 000 53 oder über unser Kontaktformular.

Lärmpegelmessungen zu jeder Zeit

Das Schalllabor Hamburg führt Lärmüberwachung zur Messung und Beobachtung solcher Lärmemissionen durch. Ebenso vielfältig wie die Lärmquellen sind die Anlässe, die zu einer Überwachung führen. Die Überwachung von Baulärm (AVV – Baulärm), Musikfestivals und die Überprüfung von Auflagen gehören hier sicher zu den prominentesten Beispielen. Aber auch Arbeitsplätze mit einer hohen Lärmbelastung durch Maschinen und Werkzeuge, Straßen- oder Fluglärm können Anlass zu einer Lärmpegelmessung bieten.

Unser Serviceportfolio umfasst nicht nur die Installation und Betreuung von Anlagen zur Lärmüberwachung, sondern auch die Konfiguration und Kalibrierung von alternativen Messpunkten. Diese Punkte ermöglichen Rückschlüsse auf die Lärmbelastung der betroffenen Personen. Es ist wichtig zu beachten, dass übermäßige Lärmbelastung erhebliche negative Auswirkungen auf den Menschen haben kann, einschließlich potenzieller Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Lärmpegelmessungen fließt deshalb immer auch eine Gefährdungsbeurteilung für die dem Lärm ausgesetzten Personen ein. Das betrifft insbesondere Messungen in Arbeitsumgebungen. Auf Basis dieser Bewertungen werden entsprechende Lärmschutzmaßnahmen ermittelt, die umgesetzt werden sollten. Zusätzlich zu diesen Dienstleistungen bieten wir auch Unterstützung bei der Minimierung von Lärmemissionen durch verschiedene Schallschutzmaßnahmen.

Die detaillierte Auswertung der Daten und zusammenfassende Kurzberichte können sowohl in unterschiedlichen Intervallen schriftlich angefordert als auch online abgerufen werden. So werden Sie zu jeder Zeit – auch mittels Live-Monitorings – über die aktuelle Lärmsituation und eventuelle Grenzwertüberschreitungen detailliert informiert.

Die von uns für Sie erstellten Schall- und Lärmgutachten geben Auskunft über die exakten Schallimmissionen. Die Messungen zur Lärmüberwachung können sich dabei auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, der nur wenige Stunden umfasst. So kann beispielsweise die Lärmbelastung während eines Arbeitstages dokumentiert werden. Aber auch dauerhafte Lärmpegelmessungen führt das Schalllabor für Sie durch.

Lärmpegelmessung – Anwendungsfälle

Messen des Lärmpegels auf Baustellen

Durch Baumaschinen können für Anwohnerinnen und Anwohner erhebliche Belastungen und Beeinträchtigungen entstehen. Die Überwachung von Baulärm ist deshalb einer der Schwerpunkte in der Lärmüberwachung. Hierbei werden vor allem zwei verschiedene Herangehensweisen unterschieden: Zum einen die kontinuierliche Überwachung und zum anderen die Einmessung der Emission einzelner lärmintensiver Tätigkeiten. Die kontinuierliche Überwachung der Lärmpegelmessung ermöglicht es, einzugreifen, wenn der Lärmpegel an einem Tag überschritten wird. So können betroffene Anwohnerinnen und Anwohner besser geschützt werden.

Die Messergebnisse von einzelnen lärmintensiven Aktivitäten dienen als Grundlage für ein Ausbreitungsmodell. Dieses Modell ist in der Lage, die Belastung der betroffenen Personen zu berechnen sowie effektive Schallschutzmaßnahmen zu identifizieren und zu planen. Solche Lärmpegelmessungen bilden oft die Basis für eine umfassende akustische Beratung, die wir im Rahmen einer Lärmüberwachung anbieten können. Der Baulärm kann beispielsweise durch eine strategische Platzierung der Maschinen oder durch Abschirmungsmaßnahmen minimiert werden. Darüber hinaus kann die Lärmbelastung für die Betroffenen durch eine sorgfältige Planung der Einsatzzeiten der Baumaschinen erheblich reduziert werden.

Großer Spaß für die Anwesenden, Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner: Auf Festivals ist eine Lärmpegelmessung oftmals dringend notwendig.

Festivals und andere Freizeitveranstaltungen mit tendenziell hoher Lautstärke finden oft in Zeiträumen statt, in denen andere Menschen nach Ruhe und Erholung suchen. Auf Festivals oder anderen Open-Air-Veranstaltungen ist der Einsatz großer PA-Anlagen die Regel. Die Lärmemissionen, die durch derartige Anlagen entstehen, werden zum sogenannten Freizeitlärm gezählt. Zur Überwachung der von der zuständigen Behörde verhängten Auflagen werden Messstationen zur Lärmüberwachung eingesetzt. Das Schalllabor Hamburg unterstützt Sie gern bei der Einhaltung dieser Auflagen. Dabei sind nicht nur die über den zulässigen Werten liegenden Lärmimmissionen bei Anwohnerinnen und Anwohnern entscheidend. Auch zum Schutz des Gehörs der Festivalbesucherinnen und -besucher müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden (DIN 15905-5).

Gern erklären wir Ihnen mögliche Auflagen und die Konsequenz für Ihren Festivalbetrieb. In einem nächsten Schritt stimmen wir Unklarheiten und das konkrete Vorgehen mit der zuständigen Behörde ab. Während der Veranstaltung erlaubt es eine Lärmüberwachung mittels Live-Monitorings, die Schallleistung der Anlage in Übereinstimmung mit den Auflagen zu halten. Ein Abruf aller Daten der Lärmpegelmessung kann bei Bedarf jederzeit online erfolgen. Im Anschluss können wir auf Ihren Wunsch hin einen Abschlussbericht zur Dokumentation der Veranstaltung erstellen.

Das Schalllabor Hamburg

Das Schalllabor Hamburg – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Lärmpegelmessung. Unser Ziel ist es, Sie bei der Reduzierung von Lärm zu unterstützen, um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Unabhängig von der Art des Lärms bieten wir Ihnen umfassende Beratung und effektive Lösungen. Kontaktieren Sie uns gern, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und einen Schritt in Richtung einer leiseren Umgebung zu machen.