Schallgutachten werden in unterschiedlichen Bereichen benötigt. Zum einen werden sie in der Genehmigungsplanung für Gewerbe und Anlagen im Rahmen des Immissionschutzes benötigt. Zum andern dienen sie auch bei der Messung und Berechnung bereits vorhandenem Gewerbe bzw. Anlagen. Dies kann z.B. in Rahmen einer Erweiterung der Fall sein.
Schallgutachten für Gewerbe- und Anlagenlärm
Schallgutachten für die Genehmigungsplanung
Wir fertigen Schallgutachten für Gewerbe- & Anlagenlärm gemäß TA-Lärm an. Hier wird auf Grund von Plandaten ermittelt, welche Schallemission ein Gewerbe oder eine Anlage erzeugt. Um den Beurteilungspegel am Immissionsort zu berechnen, wird im Anschluss eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt. Hier setzt das Schalllabor auf IMMI der Wölfel Engineering GmbH + Co. KG. Mit dieser können komplexe 3-D Modelle der Schallausbreitung erstellt werden. Diese Modelle dienen dann neben der Erstellung eines Gutachten auch zu Auslegung etwaiger Schallschutzmaßnahmen.
Schallgutachten werden auf Basis von 3-D Modellen erstellt. Sie beschreiben das Gelände und relevante Gebäude.
Bei bestehenden bzw. modifizierten Anlagen charakterisieren wir die Schallemission auch in ihrem Auftrag. Umfangreiches Messequipment – nicht zuletzt einer Schallintensitätsmessonde – lässt uns auch bei ihnen vor Ort normgerechte Messungen durchführen. Diese bilden dann eine sichere Grundlage für das Schallgutachten. Mehr Informationen gibt es der hier.
Technischer Schallschutz – Sichere Reduktion der Schallemission
Neben dem Gutachten selbst können wir sie auch im Bereich des technischen Schallschutzes im Bereich der Industrie und des Gewerbes umfassend beraten. Hier kommt unser Hintergrund im Bereich der Akustik voll zum tragen, da für individuelle, auf das Problem angepasste Lösungen neben dem Fachwissen als auch die Erfahrung notwendig ist.
Rufen Sie uns an, um uns ihr Anliegen zu schildern. Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Lärm am Arbeitsplatz – Messungen und Maßnahmen
Feststellen der Status quo
In Unternehmen in Industrie und Gewerbe kann es zur Überschreitung der Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung kommen (LärmVibrationsArbSchV). Häufig wird diese durch die zuständige Fachkraft für Arbeitsschutz oder die BG festgestellt. Natürlich können wir dieses auch in Ihrem Auftrag durchführen.
Lärmbekämpfung – Schallgutachten zur Reduktion der Schallexposition
Im nächsten Schritt stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Lärmbekämpfung geht. Hier schlagen wir konkrete Lösungen vor. Eng abgestimmt mit den Vorgaben des jeweiligen Betriebs sind diese an die spezifische Situation angepasst. Denn Arbeitsabläufe und Zugangsmöglichkeiten lassen häufig nur abstimmte Maßnahmen zu.
Auch die Raumakustik gehört gemäß ASR 3.7 im industriellen Kontext zum Arbeitsschutz dazu. Hier gilt es eine Grundbedämpfung zu realisieren.
Unabhängige Beratung
Als unabhängige Berater sind wir nicht an spezifische Produkte gebunden, sondern beraten sie in der Auswahl der optimalen Zusammenstellung bis hin zur Unterstützung bei der Anfertigungen eigener Maßnahmen.